KION Group Über uns Management

Management

KION Group Zentrale Frankfurt Deutschland Headquarter

Vorstand

Rob Smith Vorsitzender des Vorstands - Chief Executive Officer

Dr. Richard Robinson Smith („Rob“ Smith)

geboren 1965 in Augsburg (Deutschland)
Nationalität: Deutsch / US-Amerikanisch

Christian Harm Chief Financial Officer

Christian Harm

geboren 1968 in St. Pölten (Österreich)
Nationalität: Österreichisch

Valeria Gargiulo Chief People & Sustainability Officer

Valeria Gargiulo

geboren 1972 in Lomas de Zamora, Buenos Aires (Argentinien)
Nationalität: Argentinisch / Italienisch

Andreas Krinninger President KION ITS EMEA

Andreas Krinninger

geboren 1967 in Bergisch Gladbach
Nationalität: Österreichisch

Ching Pong Quek Chief Technology Officer & President KION ITS Asia Pacific

Ching Pong Quek

geboren in 1967 in Batu Pahat/Johor (Malaysia)
Nationalität: Malaysisch

Michael Larsson President KION SCS & ITS Americas

Hans Michael Larsson

geboren 1965 in Vasteras (Schweden)
Nationalität: Schwedisch / US-Amerikanisch

Weitere Informationen

Geschäftsverteilungsplan des Vorstands Eigengeschäfte von Führungskräften Vergütungsbericht

Weitere Informationen in unserem Online-Geschäftsbericht

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Aufsichtsrat

Dr. Mohsen Sohi (Vorsitzender)

Vorsitzender

Aufsichtsrat

Özcan Pancarci * (Stellv. Vorsitzender)

Stellv. Vorsitzender

Vorsitzender des Betriebsrats, Linde MH Headquarter und Werk II der Linde Material Handling GmbH;
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats, KION Group und
Stellvertretender Europäischer Betriebsratsvorsitzender, KION Group

Sherry A. Aaholm

Selbstständige Beraterin

Birgit A. Behrendt

Selbstständige Unternehmensberaterin

Jan Bergemann *

Vice President Business Process Management, KION GROUP AG

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Jan Bergemann
Martin Fahrendorf *

Vorsitzender des Betriebsrats, Dematic GmbH und Dematic Services GmbH und
Mitglied des Konzernbetriebsrats, KION Group

Zhao Jin

Vice General Manager, Weichai Holding Group Co., Ltd. und
Vorsitzender des Board of Managers, Weichai Power (Luxembourg) Holding S.à.r.l

Peter Kameritsch

Aufsichtsrat

Dr. Ralf Krieger

Selbstständiger Berater

Dominique Lembke *

Leiter der Tarifabteilung, IG Metall Bezirksleitung Küste

Thomas Mainka *

Betriebsratsvorsitzender der Niederlassung Hamburg/Bremen, STILL GmbH und
Mitglied des Konzernbetriebsrats, KION Group

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Thomas Mainka
Jörg Milla *

Vorsitzender des Betriebsrats, STILL GmbH und
stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats, KION Group

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Jörg Milla
Alexandra Schädler *

Referatsleiterin Ökonomie, ESG und Nachhaltigkeitsberichterstattung, Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Decheng Wang

Stellvertretender Vorsitzender des Board of Directors, Weichai Holding Group Co., Ltd. und
General Manager, Weichai Power Co., Ltd.

Claudia Wenzel *

Mitglied des Betriebsrats, Linde MH Headquarter und Werk II der Linde Material Handling GmbH und
Mitglied des Konzernbetriebsrats, KION Group

Xiaomei Zhang

General Counsel und Sekretärin des Board of Directors, Ferretti S.p.A

* = als Vertreter der Arbeitnehmer
Zuletzt aktualisiert: 28. Mai 2026

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Einen Teil seiner Tätigkeit nimmt der Aufsichtsrat durch Ausschüsse wahr. Die Ausschüsse sind bis auf den Vergütungsausschuss und den Nominierungsausschuss paritätisch besetzt. Ihre Zusammensetzung und ihre Aufgaben sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt. Darüber hinaus entsprechen die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse der Ausschüsse den Vorschriften des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen und Anregungen des DCGK.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum des Aufsichtsrats regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse. Die ständigen Ausschüsse haben jeweils eigene Geschäftsordnungen, die die Aufgaben und die Arbeitsweise des jeweiligen Ausschusses festlegen. Einzelheiten zu den Tätigkeiten der Ausschüsse und deren Arbeitsweise im Berichtsjahr sind im Bericht des Aufsichtsrats enthalten.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Präsidialausschuss

Der Präsidialausschuss besteht aus vier Vertretern der Anteilseigner und vier Vertretern der Arbeitnehmer. Vorsitzender des Präsidialausschusses ist stets der Vorsitzende des Aufsichtsrats.

Der Präsidialausschuss bereitet insbesondere die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und erledigt die laufenden Angelegenheiten zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats. Insoweit bereitet er auch die Entscheidungen des Aufsichtsrats im Bereich Corporate Governance, insbesondere über Anpassungen der jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG an geänderte tatsächliche Verhältnisse, sowie die Prüfung der Einhaltung der abgegebenen Entsprechenserklärung vor.

Außerdem übernimmt der Präsidialausschuss die Vorbereitung der Vorlagen für den Aufsichtsrat für Personalmaßnahmen die Vorstandsmitglieder betreffend sowie gegebenenfalls bei der Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden. Darüber hinaus ist der Präsidialausschuss für die Beschlussfassung über den Abschluss, die Änderung und Beendigung von Anstellungs-, Pensions-, Abfindungs-, Beratungs- und sonstigen Verträgen mit Vorstandsmitgliedern und über alle sich daraus ergebenden Fragen, soweit sie nicht Vergütungsthemen betreffen, verantwortlich.

Der Präsidialausschuss berät – unter Einbeziehung des Vorstands – regelmäßig über eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Außerdem ist der Präsidialausschuss für die Beschlussfassung über die Gewährung von Darlehen an Vorstandsmitglieder, Mitglieder des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen im Sinne von §§ 89, 115 AktG und für die Beschlussfassung über die Zustimmung zu Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats außerhalb ihrer Tätigkeit als Aufsichtsrat zuständig.

Aktuelle Mitglieder des Präsidialausschusses:

  • Dr. Mohsen Sohi (Vorsitzender)
  • Özcan Pancarci (stellvertretender Vorsitzender)
  • Dr. Alexander Dibelius
  • Kui Jiang
  • Peter Kameritsch
  • Jörg Milla
  • Alexandra Schädler
  • Claudia Wenzel
Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter sowie jeweils einem Vertreter der Arbeitnehmer und einem Vertreter der Anteilseigner.

Der Vermittlungsausschuss wird nur in Ausnahmefällen angerufen, falls eine Bestellung oder Abberufung eines Mitglieds des Vorstands durch den Aufsichtsrat nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit zustande kommt.

Der Vermittlungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat dann innerhalb eines Monats nach der Abstimmung im Aufsichtsrat, bei der die nach § 27 Absatz 3 und § 31 Absatz 3 des Mitbestimmungsgesetzes erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen nicht erreicht worden ist, Kandidaten für den Vorstand vor. Bei der Abstimmung über diesen Vorschlag hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats kein Zweitstimmrecht.

Aktuelle Mitglieder des Vermittlungsausschusses:

  • Dr. Mohsen Sohi (Vorsitzender)
  • Özcan Pancarci (stellvertretender Vorsitzender)
  • Peter Kameritsch
  • Jörg Milla
Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, die jeweils vom Aufsichtsrat gewählt werden.

Die Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es, sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung (inklusive des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts), des Rechnungslegungsprozesses, der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance zu befassen und den Aufsichtsrat so bei seiner Aufgabe der Überwachung der Geschäftsleitung zu unterstützen.

Der Prüfungsausschuss kontrolliert auch die vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen, dessen Qualifikationen und dessen Unabhängigkeit und ist für die Vorbereitung der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung verantwortlich. Zudem nimmt der Prüfungsausschuss regelmäßig eine Beurteilung und Überprüfung der Qualität der Abschlussprüfung vor und diskutiert regelmäßig mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Er berät und überwacht den Vorstand in Bezug auf die für die Gesellschaft bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Dazu zählen die Nachhaltigkeitsstrategie der Gesellschaft, nachhaltigkeitsbezogene Chancen, Risiken und Ziele der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sowie die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.

Einen besonderen Stellenwert hat der weitere Ausbau des Nachhaltigkeitsmanagements. Darunter werden die Strukturen und Prozesse verstanden, die dabei helfen, Nachhaltigkeit mit den sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekten systematisch im Unternehmen fortlaufend zu entwickeln und zu verankern. In diesem Zusammenhang bereitet er auch alle erforderlichen Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Der Prüfungsausschuss übt darüber hinaus die in § 32 Absatz 1 des Mitbestimmungsgesetzes vorgesehenen Beteiligungsrechte aus.

Der Prüfungsausschuss berät sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand.

Außerhalb der Aufsichtsrats- und Prüfungsausschusssitzungen finden bei Bedarf zwischen dem Prüfungsausschussvorsitzenden und dem Wirtschaftsprüfer – und ohne Teilnahme von Vertretern der KION GROUP AG – Gespräche zu den aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft sowie den Ergebnissen der Prüfung statt.

Die Leiter der Abteilungen Internal Audit und Corporate Compliance berichten dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses regelmäßig auch außerhalb der Prüfungsausschusssitzungen und ohne Beteiligung des Vorstands.

Aktuelle Mitglieder des Prüfungsausschusses:

  • Peter Kameritsch (Vorsitzender)
  • Alexandra Schädler (stellvertretende Vorsitzende)
  • Sherry A. Aaholm
  • Kui Jiang
  • Jörg Milla
  • Özcan Pancarci
Vergütungsausschuss

Der Vergütungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Dem Ausschuss gehören drei Mitglieder der Anteilseignervertreter und zwei Mitglieder der Arbeitnehmervertreter an, wobei der Vorsitzende des Vergütungsausschusses stets der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist.

Der Vergütungsausschuss befasst sich vornehmlich mit den Fragen der Vorstandsvergütung sowie dem jährlich zu erstellenden Vergütungsbericht und der Vorbereitung von dessen Billigung durch die Hauptversammlung. Zudem bereitet er alle insoweit erforderlichen Beschlüsse des Aufsichtsrats insbesondere im Zusammenhang mit den variablen Vergütungsbestandteilen der Vorstandsmitglieder vor (Zielsetzung und Zielerreichung bei kurz- und langfristigen Boni).

Aktuelle Mitglieder des Vergütungsausschusses:

  • Dr. Mohsen Sohi (Vorsitzender)
  • Özcan Pancarci (stellvertretender Vorsitzender)
  • Peter Kameritsch
  • Kui Jiang
  • Alexandra Schädler
Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die ausschließlich Vertreter der Anteilseigner sind und von den Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat gewählt werden.

Aufgabe des Nominierungsausschusses ist der Vorschlag von Kandidaten für die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat an die Hauptversammlung der Gesellschaft.

Aktuelle Mitglieder des Nominierungsausschusses:

  • Dr. Mohsen Sohi (Vorsitzender)
  • Dr. Alexander Dibelius (stellvertretender Vorsitzender)
  • Birgit A. Behrendt
  • Dr. Shaojun Sun
Ausschuss für Technologie & Innovation

Der Ausschuss für Technologie & Innovation besteht aus sechs Mitgliedern.

Dem Ausschuss gehören paritätisch drei Mitglieder der Anteilseigner- und drei Mitglieder der Arbeitnehmervertreter an. Der Ausschuss wurde vom Aufsichtsrat eingerichtet, um diesen bei der Überwachung der Technologiestrategie des Unternehmens für neue und bestehende Produkte (Hardware und Software), Innovationsinitiativen, der internen IT-Strategie, Cybersicherheitsrisiken, Künstlicher Intelligenz (KI) und bei der Ausrichtung der technologischen Ressourcen auf die Unternehmensziele zu unterstützen und zu beraten.

Darüber hinaus stellt der Ausschuss sicher, dass neue Technologien und Maßnahmen zur digitalen Transformation angemessen bewertet und gesteuert werden. Der Ausschuss bereitet alle Beschlüsse des Aufsichtsrats vor, die in Bezug auf die vorgenannten Themen erforderlich sind, und stimmt sich eng mit dem Prüfungsausschuss hinsichtlich finanzieller Risiken aus IT- und Cybersicherheitsvorfällen oder Cybersicherheitsverletzungen ab.

Aktuelle Mitglieder des Ausschusses für Technologie & Innovation:

  • Sherry A. Aaholm (Vorsitzende)
  • Jan Bergemann (stellvertretender Vorsitzender)
  • Birgit A. Behrendt
  • Martin Fahrendorf
  • Thomas Mainka
  • Xiaomei Zhang

Weitere Informationen

Vergütung des Aufsichtsrats

Weitere Informationen in unserem Online-Geschäftsbericht

Bericht des Aufsichtsrats Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Organisation

Unsere Konzernstruktur

Die KION Group verfügt über zwei Segmente, die unsere Produktkategorien abbilden.

  • Das Segment Industrial Trucks & Services (ITS) umfasst Gabelstapler, Lagertechnikgeräte und verbundene Dienstleistungen einschließlich unterstützender Finanzdienstleistungen. Das Segment setzt auf eine Mehrmarkenstrategie mit den drei internationalen Marken Linde Material Handling, STILL und Baoli sowie den regionalen Marken Fenwick und OM.
  • Das Segment Intelligent Automation Solutions (IAS; bis 2025: Supply Chain Solutions (SCS)) umfasst integrierte Technologie- und Softwarelösungen zur Optimierung von Lieferketten. Entlang des Materialflusses der Kunden werden manuelle und automatisierte Lösungen für sämtliche betriebliche Materialflussanwendungen bereitgestellt, die von der Warenannahme über Multishuttle-Lagersysteme bis hin zur Kommissionierung reichen. Das Segment 'Intelligent Automation Solutions' besteht aus der Operating Unit 'KION IAS' mit der Marke Dematic.

Corporate Services umfasst Holding- und sonstige Servicegesellschaften, die segmentübergreifende Dienstleistungen erbringen wie beispielsweise die IT und die allgemeine Verwaltung.

Kennzahlen im Online-Geschäftsbericht

Kennzahlen 2025 Geschäfts- und Ertragslage der Segmente

Corporate Governance

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der KION GROUP AG tragen entsprechend den gesetzlichen Regelungen für Aktiengesellschaften in Deutschland die Verantwortung für das Unternehmen. Hieraus ergibt sich auch die Verpflichtung gegenüber den Prinzipien einer anspruchsvollen Corporate Governance gemäß den anerkannten Standards. Diese Prinzipien betrachten wir als eine wesentliche Voraussetzung für unseren nachhaltigen Unternehmenserfolg. Ihre Einhaltung fördert das Vertrauen der Anleger, Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie der Öffentlichkeit in die Leitung und Aufsicht des Unternehmens. Ein ausführlicher Bericht zur Corporate Governance ist fester Bestandteil des Geschäftsberichts der KION GROUP AG.

Entsprechenserklärung
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der KION GROUP AG geben entsprechend § 161 des Aktiengesetzes jährlich eine Entsprechenserklärung zu geltenden Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ab, die hier als Download zur Verfügung steht.

Weitere Informationen

Satzung der KION GROUP AG Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Erklärung zur Unternehmensführung

Entsprechenserklärungen

Entsprechenserklärung 2025
Vorjahre Entsprechenserklärung 2024 Entsprechenserklärung 2023 Entsprechenserklärung 2022 Entsprechenserklärung 2021 Entsprechenserklärung 2020 Entsprechenserklärung 2019 Entsprechenserklärung 2018 Entsprechenserklärung 2017 Entsprechenserklärung 2016 Entsprechenserklärung 2015 Entsprechenserklärung 2014 Entsprechenserklärung 2013

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder

Die Vergütung des Vorstands der KION GROUP AG ist auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Die Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen Gehalts- und Sachleistungen und Versorgungszusagen sowie erfolgsabhängigen (variablen) Bezügen zusammen. Dabei sieht das System ausdrücklich vor, dass sowohl positive als auch negative Geschäftsentwicklungen sowie die Erreichung individueller Ziele spürbar Berücksichtigung finden (Pay for Performance).

Bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung legt der Aufsichtsrat einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit durch Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte sowie auf eine langfristige Unternehmensentwicklung und hat dementsprechend unter anderem den Anteil der variablen Vergütungsbestandteile entsprechend hoch gewichtet.

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gilt seit dem Geschäftsjahr 2024. Eine Beschreibung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder finden Sie hier.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2024 mit einer Zustimmungsquote von 95,69 Prozent Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 18 der Satzung der KION GROUP AG festgelegt. Eine Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats erfolgte zuletzt zum 28. Mai 2026.

Die Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt sowohl nach ihrer Struktur als auch nach ihrer Höhe die Anforderungen an das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds der KION GROUP AG, insbesondere den damit verbundenen zeitlichen Aufwand sowie die damit verbundene Verantwortung.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist erfolgsunabhängig. Aufsichtsratsmitglieder erhalten jeweils eine fixe Vergütung zuzüglich Sitzungsgeldern und Auslagenersatz.

Eine Beschreibung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats finden Sie hier:

Das bestehende Vergütungssystem des Aufsichtsrats wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2026 mit einer Zustimmungsquote von 99,92% der abgegebenen Stimmen beschlossen.

Vergütungsbericht

Frühere Vergütungssysteme des Vorstands und Aufsichtsrats

Vorstand
Aufsichtsrat

Verantwortung

Als weltweit agierendes Unternehmen tragen wir gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit. Zu dieser gesellschaftlichen Verantwortung gehört, dass wir uns überall und jederzeit an geltende Gesetze halten, die ethischen Werte respektieren und nachhaltig handeln.

Menschenrechte und Mindeststandards

Die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung wesentlicher Umweltstandards sind Grundsätze für unser Handeln – weltweit. Dies haben wir unter anderem in unserer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie der KION Group niedergelegt.

In der gesamten KION Group gelten Mindestbeschäftigungsstandards, die auf den allgemein anerkannten Menschenrechten sowie auf den Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) basieren. Darüber hinaus steht die KION Group für eine im nationalen Branchenvergleich angemessene und existenzsichernde Vergütung ihrer Mitarbeiter und engagiert sich in besonderer Weise für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (siehe SDG 3 beim Thema Nachhaltigkeit).

Die Kontrolle über die Einhaltung der gesetzten Standards erfolgt über verschiedene aktive und passive Instrumente.

Weitere Informationen zu den Menschenrechten

Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie Mindestbeschäftigungsstandards der KION Group Humans Rights Assessment & Due Diligence Erklärung zu Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Konfliktmineralien [Englisch]

Verantwortung unserer Lieferanten

Auch von unseren Lieferanten in aller Welt erwarten wir, dass sie sichere Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter gewährleisten und soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Dazu geben die KION Group Grundsätze des Lieferantenverhaltens klare ökologische und ethische Leitlinien vor und auch der KION Group Code of Compliance sowie die Allgemeinen Einkaufsbedingungen enthalten spezifische Vorgaben und Verhaltensregeln.

Weitere Informationen zur Verantwortung unserer Lieferanten

Grundsätze des Lieferantenverhaltens Infoseite für unsere Lieferanten

Weitere Informationen zum Thema Verantwortung

Informationen zum Thema Nachhaltigkeit Compliance bei KION
We are moved by sustainability

Unser Handeln wird von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten geleitet. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsprogramme – und sorgen so dafür, dass ein entscheidender Erfolgsfaktor ebenfalls gegeben ist.

Nachhaltigkeit

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Warum nachhaltiges Handeln eine Basis für unseren Erfolg ist.

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